
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in zwei Ausarbeitungen den Gebrauch des Hausrechtes gegenüber Rechtsextremisten bei Straßenfesten, einer Kirmes oder im Festzelt geprüft. Danach ist der Gebrauch des Hausrechts gegenüber Rechtsextremisten grundsätzlich möglich. Die einzelnen Voraussetzungen lesen Sie bitte in den Texten.
Zutrittsverbot zu öffentlichen Veranstaltungen aufgrund der politischen Anschauung?